Haftpflichtgutachten
Ist Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt worden? Dann ist Erstellung eines Haftpflichtgutachtens notwendig. Der Unfallverursacher bzw. deren Haftpflichtversicherung ist nach § 249 BGB gesetzlich verpflichtet den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
Kaskogutachten
Bei der Teil- und Vollkasko wird de Schaden durch Ihre Versicherung reguliert. In diesem Fall ist Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Das betrifft auch die Wahl des Kfz-Sachverständigen sowie die Erstellung eine Kfz-Gutachtens. Bitte klären Sie in diesem Fall vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz-Sachverständigen.
Wertgutachten
Ein Wertgutachten dient u.a. zur Dokumentation des Fahrzuegwertes z.B. gegenüber der eigenen oder der Versicherung des Schadensverursachenden. In diesen Gutachten sind detaillierte Fahrzeugdaten enthalten. Neben Ausstattungsdetails, Umbauten, Fahrzeugzustand, Alter sind auch Marktgängigkeit und Wert enthalten.
Fahrzeugbewertung
In einer Fahrzeugbewertung wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Hierzu werden u. a. Zustand, Fahrzeugalter, Laufleistung, Vorschäden, örtliche Marktlage und Vorbesitzer berücksichtigt.
Beratung bei Gebrauchtwagenkauf und -verkauf
Insbesondere bei einem Gebrauchtwagenkauf ist Vorsicht geboten. Wir geben Auskunft zum Marktwert und Besichtigen auf Wunsch mit Ihnen oder in Ihren Auftrag Fahrzeuge.
Technische Beratung
Ist eine Instandsetzung noch sinnvoll? Mit Hilfe der kalkulierten Reparaturkosten können wir unter Berücksichtigung der voraussichtliche Nutzungsdauer beraten welche Form der Instandsetzung Sinn macht und ob überhaupt noch empfehlenswert.